AG
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung „AG“, ausgeschrieben oder mit Kürzel Bei Personenfirmen darf das Kürzel „AG“ nicht vorangestellt werden, da es sonst zu... weiterlesen
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung „AG“, ausgeschrieben oder mit Kürzel Bei Personenfirmen darf das Kürzel „AG“ nicht vorangestellt werden, da es sonst zu... weiterlesen
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung (ausgeschrieben: „Kollektivgesellschaft“, „Kommanditgesellschaft“, „Kommanditaktiengesellschaft“, oder mit Kürzel: „KLG“, „KMG“, „KMAG“) Übergangsrecht Für KLG und KMG nach altem Firmenrecht... weiterlesen
Der Einzelunternehmen führt 2 Namen: Die Firma für den Handels- oder Dienstleistungsverkehr Den bürgerlichen Namen für den übrigen Rechtsverkehr Weiterführende Informationen einzel-firma.ch... weiterlesen
Agenda Einzelunternehmen (Einzelfirma, Einzelkaufmann) KLG, KMG, KMAG AG GmbH Genossenschaft Zweigniederlassung Enseignes und Geschäftsbezeichnungen... weiterlesen
Agenda Interesse der Unternehmen selber Interesse des Publikums Interesse der im HR eingetragenen Unternehmen Im Interessenausgleich zwischen Firmenfreiheit und Firmenstrenge gibt es verschiedene interessierte Kreise:... weiterlesen
Zum Schutze öffentlicher Interessen besteht eine Bewilligungspflicht für: Nationale Bezeichnungen Territoriale Bezeichnungen Regionale Bezeichnungen. Weiterführende Informationen OR 944 Abs. 1 HRegV 116a. Weisung des Eidg.... weiterlesen
Eine Firma darf (aufgrund der Individualisierungsfunktion) werbewirksame Bestandteile enthalten. Verboten sind dagegen hochstaplerische Hinweise oder Hinweise auf die Unternehmensgrösse. Verboten Centre du leasing (BGE 96... weiterlesen
Beim Einzelkaufmann und bei den Personengesellschaften ist die Firma unübertragbar. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in der Haftungsbeurteilung haben Rechtsnachfolger in die neue Firma einen Zusatz... weiterlesen
Das Individualisierungsziel des Gesetzgebers für bestehende und neue Unternehmen stützt sich auf folgende Kautelen (OR 951): Erfordernis der deutlichen Unterscheidbarkeit Strenge Anforderungen der Rechtssprechung Schutzraum... weiterlesen
Der sog. Grundsatz der Firmeneinheit (auch Einheitsgebot genannt) fordert, dass für ein Unternehmen auch nur eine Firma geführt wird. Das Einheitsgebot verbietet die Führung und... weiterlesen
Firmenwahrheit Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen nicht widersprechen. Die Firmenwahrheit verbietet unrichtige Angaben. Firmenklarheit Die Firma soll den tatsächlichen Verhältnissen möglichst klar ausdrücken. Die... weiterlesen
Der Gegenstand der Firma soll beim Publikum keine unrichtigen Vorstellungen wecken keine Täuschungen verursachen.... weiterlesen
Oberster Grundsatz ist, dass der Firmeninhalt nicht verstossen darf gegen: Gesetz Verordnung Religiöse, sittliche oder nationale Empfinden. Weiterführende Informationen Entscheid in PRAXIS (Pra) 1976 S.... weiterlesen
Die Bildung einer Schweizerischen Firma folgt folgenden Prinzipien: Schutz öffentlicher Interessen Täuschungsverbot Firmenwahrheit und -klarheit Firmeneinheit Firmenausschliesslichkeit Unübertragbarkeit Reklameverbot Bewilligungspflichtige Firmenbestandteile Blosse Zeichen genügen nicht... weiterlesen
Nebst des Firmenkerns und den notwendigen Zusätzen sind im Rahmen der allgemeinen firmenrechtlichen Regeln zulässig: nähere Personenumschreibung Geschäftsnatur Ergänzende Phantasiebezeichnungen Übersetzungen in die anderen Landessprachen... weiterlesen
Notwendige Firma-Zusätze werden von Gesetzes wegen verlangt, in folgenden Fällen: Rechtsform des Unternehmens (OR 947) Mehrere Einzelfirmisten mit gleichem Vornamen und Geschlechtsnamen am gleichen Ort... weiterlesen
Der Firmenkern ist der nach Gesetz notwendige Mindestinhalt des Unternehmensnamens: Personenfirma Sachfirma Phantasiefirma Gemischte Firma Beispiele Personenfirma Müller AG Sachfirma Axa Winterthur Versicherungen AG Phantasiefirma... weiterlesen
Die Bestandteile der Firma bei der Firmenbildung (OR 950) sind: Firmenkern Notwendige Firmenzusätze Fakultative Firmenzusätze... weiterlesen
Die Firmenpflicht orientiert sich an der Eintragungspflicht des Unternehmens.... weiterlesen
Firmenberechtigt sind: Einzelkaufmann »www.einzelkaufmann.ch Kollektivgesellschaft (KLG) Kommanditgesellschaft (KMG) Aktiengesellschaft (AG) Kommanditaktiengesellschaft (KMAG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Genossenschaften (Gen) Keine Firma im Rechtssinne führen: Einfache... weiterlesen