Erbrecht ab 01.01.2023
Ab 01.01.2023 gibt es keinen elterlichen Pflichtteil mehr und der Pflichtteil der Nachkommen wird von ¾ der gesetzlichen Erbquote auf ½ der gesetzlichen Erbquote reduziert.... weiterlesen
Ab 01.01.2023 gibt es keinen elterlichen Pflichtteil mehr und der Pflichtteil der Nachkommen wird von ¾ der gesetzlichen Erbquote auf ½ der gesetzlichen Erbquote reduziert.... weiterlesen
von RA Urs Bürgi, Inhaber des Zürcher Notarpatentes, und RA Marc Peyer, Fachanwalt SAV Erbrecht Einleitung Wie bereits berichtet tritt am 01.01.2023 die Erbrechtsrevision in Kraft.... weiterlesen
Teil 3 – Eltern-Pflichtteil: Abschaffung von RA Urs Bürgi, Inhaber des Zürcher Notarpatentes, und RA Marc Peyer, Fachanwalt SAV Erbrecht Einleitung Wie bereits berichtet tritt... weiterlesen
von RA Urs Bürgi, Inhaber des Zürcher Notarpatentes, und RA Marc Peyer, Fachanwalt SAV Erbrecht Einleitung Wie bereits berichtet tritt am 01.01.2023 die Erbrechtsrevision in... weiterlesen
Allgemeines Das Erbrecht des Zivilgesetzbuches enthält teilweise zwingende Vorschriften, welche die Verfügungsfreiheit einer jeden Person einschränken. Für Konkubinatspartner hat dies die nachteilige Folge, dass testamentarisch... weiterlesen
Die Möglichkeit Verfügungen von Todes wegen zugunsten des Konkubinatspartners vorzusehen wird häufig durch die zu berücksichtigenden Pflichtteile von Verwandten oder eines Ehegatten bzw. eingetragenen Partners... weiterlesen