Kündigungsschutz: Schutzfrist, Rachekündigung + Externe Whistleblowing
Die Klägerin war seit 1. Februar 2002 als Redaktorin bei der Beklagten angestellt.... weiterlesen
Die Klägerin war seit 1. Februar 2002 als Redaktorin bei der Beklagten angestellt.... weiterlesen
Der Arbeitnehmer hat von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Leistung von Home Office-Arbeit. Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht herleiten aus: dem allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch... weiterlesen