Vorzugsstammanteil
Der Vorzugsstammanteil (OR 776a Abs. 1 Ziffer 5) ist gegenüber „gewöhnlichen“ Stammanteilen bevorzugt. Die Vorteile können betreffen: Dividende zB Vorabdividende von 15 % Liquidationsanteil Bezugsrechte... weiterlesen
Der Vorzugsstammanteil (OR 776a Abs. 1 Ziffer 5) ist gegenüber „gewöhnlichen“ Stammanteilen bevorzugt. Die Vorteile können betreffen: Dividende zB Vorabdividende von 15 % Liquidationsanteil Bezugsrechte... weiterlesen
Der Erwerb eigener Stammanteil durch die GmbH steht im Widerspruch zum Kapitalschutz-Anliegen des Gesetzgebers. Die zuwiderlaufen Interessen betreffen die: Gläubiger: Entzug von Haftungssubstrat geschäftsführenden Gesellschafter:... weiterlesen
Die Gesellschafter, so auch Stammanteil-Erwerber, sind mit Name, Wohnsitz und Heimatort sowie mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen (vgl. OR... weiterlesen
Werden Stammanteile durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung erworben, so gehen alle Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind, ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung auf... weiterlesen
Die Stammanteil-Abtretung bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (= Vinkulierung) (vgl. OR 786 Abs. 1 Satz 1). Das Übertragungsprozedere kann folgende Schritte bzw. Situationen beinhalten: Vorlage... weiterlesen
Gemäss OR 785 Abs. 1 bedarf die Verpflichtung zur Abtretung eines Stammanteils sowie Stammanteil-Abtretung selbst zur ihrer Gültigkeit der Schriftform. In den Stammanteils-Abtretungsvertrag müssen die... weiterlesen
Die Regeln über die Stammanteilabtretung (vgl. OR 785 ff.) sind weitgehend dispositiver Natur. Die Gesellschafter dürfen daher für die Stammanteilabtretung in den GmbH-Statuten abweichende Regeln... weiterlesen
Die GmbH hat in ihren Statuten zu bestimmen in welcher Form ihre Bekanntmachungen zu erfolgen hat (OR 776 Ziffer 4): Adressaten: Gesellschafter Gläubiger Inhalt: Gesellschafts-interne... weiterlesen
Ziele: „Rechtskleid“-Wechsel Motive: Nutzung der GmbH-Vorteile wie Keine Nationalitätsvorschriften für die Geschäftsführer Statutarisch begründbare Gesellschafterpflichten (Nebenleistungspflichten, Wahrung des Gesellschafterkreises, Festigung der Machtverhältnisse innerhalb der GmbH,... weiterlesen
Vorteile der GmbH Keine Haftung für Gesellschaftsschulden Unkomplizierte Gründung Keine Nationalitätsvorschriften für Geschäftsführer Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern Möglichkeit von statutarisch begründeten Gesellschafterpflichten (gegenüber GmbH und... weiterlesen
AESCHLIMANN CYRIL, Zur Entstehung und Entwicklung der schweizerischen GmbH, Diss. Bern 2012 = ASR 788 BÄHLER THOMAS, Die massgeschneiderte Gesellschaft, Diss. Bern 1999 = ASR... weiterlesen
Die Aktiengesellschaft (AG) ist der verbreitetste Gesellschaftstyp. Ihre Verbreitung verdankt die AG der Gesellschafter-Anonymität und der auf die Liberierungspflicht beschränkte Haftung der Gesellschafter. Wenn auch... weiterlesen
Auch für die GmbH gilt das am 01.10.2003 in Kraft getretene sog. Unternehmensstrafrecht. Gestützt auf StGB 102 können nicht mehr nur natürliche Personen, sondern auch... weiterlesen
Die GmbH unterliegt im Unternehmenssteuerrecht: Kapitalsteuer auf dem Betrag des Stammkapitals Gewinnsteuer (Ertragssteuer) auf dem Jahresgewinn entsprechend der Progression der Steuerhoheit Es gelten dabei die... weiterlesen
Werden nach Löschung neues Gesellschaftsvermögen und / oder nicht getilgte Verbindlichkeiten bekannt, kann die GmbH durch den Richter wieder eingetragen werden. Voraussetzungen für ein Wiedereintragungsgesuch... weiterlesen
Die GmbH kennt folgende Auflösungsgründe: Auflösung mit Liquidation Gesetzliche Auflösungsgründe (vgl. OR 821 Abs. 1) in den Statuten vorgesehener Auflösungsgrund (OR 821 Abs. 1 Ziffer... weiterlesen
Grundsätzlich können die Gesellschafter ihre GmbH in eine AG überführen. Bei Anwendung der Regeln von Art. 57 ff. des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2003 über... weiterlesen
Auch das Bestehen eines GmbH-Mantels ist denkbar. Gesellschaftsmäntel sind vor allem aus dem Aktienrecht bekannt, sog. „AG-Mäntel“. Thema bilden wirtschaftlich liquidierte Gesellschaften. Es handelt sich... weiterlesen
Für eine GmbH-Umstrukturierung sind folgende Geschäftsvorfälle denkbar: » Unternehmensfusion » Squeeze-Out » Unternehmensspaltung » Ausgliederung » Auffanggesellschaft » Spin-Off » Unternehmensumwandlung » Vermögensübertragung » Unternehmenskauf... weiterlesen
Der Unternehmenskauf beinhaltet den Erwerb eines Rechtsträgers mit all seinen Rechten und Pflichten. Bei der Aktiengesellschaft (AG) erfolgt der M&A-Deal entweder als share deal (Aktienverkauf)... weiterlesen