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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Eintragung ins Handelsregister

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gesellschafter, so auch Stammanteil-Erwerber, sind mit Name, Wohnsitz und Heimatort sowie mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen (vgl. OR 791 Abs. 1). Die Gesellschaft ist anmeldepflichtig (vgl. OR 791 Abs. 2).

Art. 791 OR

IV. Eintragung ins Handelsregister

1 Die Gesellschafter sind mit Name, Wohnsitz und Heimatort sowie mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen.

2 Die Gesellschaft muss die Eintragung anmelden.

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