Daten
Sachbedingt sind mit der Gesellschafterversammlungs-Einberufung bekannt zu geben: Versammlungsort Versammlungsdatum Versammlungsbeginn Verhandlungsgegenstände (Traktanden) Anträge der Geschäftsführung oder der einberufenden Gesellschafter, Revisionsstelle oder Liquidatoren (vgl. OR... weiterlesen