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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Arten

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das GmbH-Recht kennt folgende Arten von Gesellschafterversammlungen:

Ordentliche Gesellschafterversammlung (kurz: o. GV)

Ausserordentliche Gesellschafterversammlung (kurz: a.o. GV)

Universalversammlung

  • = Versammlung, an der alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind
  • vgl. OR 805 Abs. 3 Satz 2
  • Voraussetzungen
    • Alle Gesellschafter müssen an der GV anwesend oder vertreten sein
    • Gesellschafter- bzw. Vertreter-Präsenz während der ganzen Dauer der GV
      • Das vorzeitige Verlassen nur eines Teilnehmers beendet die Universalversammlung
  • Folgen (vgl. OR 805 Abs. 5 iVm OR 701)
    • Befreiung von der sonst zwingenden Einberufung
    • Befreiung von der sonst zwingenden Traktandierung
  • GV-Einladung, GV-Ort, GV-Traktandierung und Verfahrensabläufe (Protokoll (vgl. OR 805 Abs. 5 iVm OR 702), Quoren (vgl. OR 808, OR 808a und OR 808b) und Stichentscheid des Vorsitzenden (OR 808a), sofern in den Statuten nicht etwas anderes vorgesehen ist (vgl. OR 808a Satz 2))
    • wie bei der o. GV

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