Grundstückkauf
Der Kauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Baurechten ist Gegenstand eines Grundstückskaufvertrags. Nach Art. 655 ZGB stellt der Grundstückskauf einen Grundstückskaufvertrag dar und muss öffentlich... weiterlesen
Der Kauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Baurechten ist Gegenstand eines Grundstückskaufvertrags. Nach Art. 655 ZGB stellt der Grundstückskauf einen Grundstückskaufvertrag dar und muss öffentlich... weiterlesen
Einleitung Die Vermarktung von Neubauwohnungen vor ihrer Erstellung zählt zum etablierten Tagesgeschäft der Immobilienbranche. Immobilienpromotoren, die die Bauten im Auftragsbau erstellen lassen, oder Totalunternehmer, die... weiterlesen
SchKG 82 Abs. 2 Will der Schuldner in einem Verfahren betreffend provisorische Rechtsöffnung kraft eines Grundstückkaufvertrages mit Erfolg seine Einwendung verwirklichen, so muss er sowohl... weiterlesen
Einleitung Kein anderer Vertrag wird so oft abgeschlossen wie der Kaufvertrag. Der Austausch von Waren gegen Geld vollzieht beinahe jedermann tagtäglich. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist... weiterlesen