Betreibung auf Pfändung
Bei der Betreibung auf Pfändung wird die Verteilung von Amtes wegen vorgenommen: Voraussetzungen Grundsatz Verteilung erst nach Verwertung des gesamten Pfändungsgutes (vgl. SchKG 144 Abs.... weiterlesen
Bei der Betreibung auf Pfändung wird die Verteilung von Amtes wegen vorgenommen: Voraussetzungen Grundsatz Verteilung erst nach Verwertung des gesamten Pfändungsgutes (vgl. SchKG 144 Abs.... weiterlesen
Einleitung Der Verwertungserlös ist dazu bestimmt, unter die am Betreibungsverfahren beteiligten Gläubiger verteilt zu werden. Das Verteilungsprozedere ist jedoch davon abhängig, ob es sich um... weiterlesen
Anfechtbarkeit Anfechtbar sind (vgl. SchKG 132a, SchKG 143a und SchKG 17 ff.): Freihandverkaufs-Entscheid Ermessensbeschwerde Fehlende gesetzliche Voraussetzungen (Einverständnis aller Beteiligten, Lastenbereinigung und Einhaltung des Schätzungspreises)... weiterlesen
Der Verweis der Freihandverkaufs-Norm von SchKG 143b Abs. 2 auf einzelne Bestimmungen des Steigerungsrechts ist unvollständig und bedarf daher die Berücksichtigung weiterer steigerungs- und privat-... weiterlesen
Das Freihandverkaufsverfahren gestaltet sich wie folgt: Definition Freihandverkaufsverfügung = auf Verfügungsbasis wiedergegebener Kaufkonditionen, analog des Inhalts von Steigerungsbedingungen, enthaltend am Ende die Rechtsmittelbelehrung, unter Eröffnung... weiterlesen
Auch für den Freihandverkauf besteht das Erfordernis eines rechtskräftigen Lastenverzeichnisses (vgl. SchKG 143b Abs. 2 und SchKG 141 per analogiam): Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von... weiterlesen
Das Einverständnis der Beteiligten ist eine der drei für einen Freihandverkauf kumulativ notwendigen Voraussetzungen, die es näher zu beleuchten gilt: Definition Als Beteiligter gilt, wer... weiterlesen
Das Gesetz bestimmt, wann ein gepfändetes Grundstück durch Freihandverkauf verwertet werden darf. Ein Freihandverkauf ist an drei kumulative Voraussetzungen gebunden (SchKG 143b): Einverständnis aller Beteiligten... weiterlesen
Wie alles hat auch der Freihandverkauf seine Vor- und Nachteile: Vorteile Flexibilität Diskretion Möglichkeit zur Erzielung eines besseren Verwertungserlöses bei zügigen Verhandlungen geringfügigere Liquidationskosten Nachteile... weiterlesen
betreibungsrechtliche Verfügung Zustimmungsbedürftige Verfügung des Betreibungsamtes Grundsätzlich gelten die verwaltungsrechtlichen Regeln, wobei nur eine analoge Anwendung der vertragsrechtlichen Regeln über Offerte und Akzept der speziellen... weiterlesen
SchKG 143b SchKG 138 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 3 SchKG 140 SchKG 135 – 137 SchKG 142 (Doppelaufruf) SchKG 142a (Deckungsprinzip) Nicht anders... weiterlesen
Freihandverkauf in der Betreibung = Übertragung einer gepfändeten Liegenschaft (Betreibung auf Pfändung) oder einer verpfändeten Liegenschaft (Betreibung auf Pfandverwertung) auf dem Wege des verhandelten –... weiterlesen
Einleitung Eingang Verwertungsbegehren Nach Eingang des Verwertungsbegehrens bestimmt das Betreibungsamt, ob das Grundstück zu versteigern oder freihändig zu verkaufen ist. Freihandverkauf als Alternative zur Versteigerung... weiterlesen
Allgemeines Bleibt die Steigerung ergebnislos, so fällt die Betreibung hinsichtlich des gepfändeten Grundstücks und dessen Zugehör dahin (vgl. VZG 71). Gründe der Ergebnislosigkeit können sein:... weiterlesen
Bei Säumnis des Ersteigerers ergeben sich folgende Implikationen: Zahlungsverzug Der Zahlungsverzug des Ersteigerers zeitigt Folgen Zuschlags-Widerruf Rückgängigmachung des Eigentumsübergangs Rückfallen des Grundeigentums an den Schuldner... weiterlesen
Grundbuchanmeldung Die Grundbuchanmeldung wird vom Betreibungsamt von Amtes wegen abgegeben: Anmeldung der Eigentumsübertragung (SchKG 150 Abs. 3, SchKG 137, VZG 66 f. ) Grundsatz nach... weiterlesen
Für die Anfechtung des Zuschlags gilt folgendes: Anfechtungsart Beschwerde Grundlagen SchKG 17 VZG 66 Aufschub Solange der Zuschlag nicht rechtskräftig ist, darf – abgesehen von... weiterlesen
Der Steigerungszuschlag untersteht folgenden Kautelen: Definition Der Zuschlag führt zur Eigentumsübertragung auf den Ersteigerer Grundlagen OR 235 Abs. 1 i.V.m. 185 Abs. 1 SchKG 129... weiterlesen
Der Doppelaufruf berücksichtigt die Grundpfandgläubigerinteressen aus dem sachenrechtlichen Altersprioritätsprinzip und ist eine Besonderheit der Grundstücksteigerung. Er untersteht folgenden Kautelen: Definition Doppelaufruf = Getrennte Ausrufe, einmal... weiterlesen
Wie bei der Fahrnisversteigerung gilt auch bei der Grundstücksverwertung das sog. Deckungsprinzip: Definition Deckungsprinzip = im Range der dinglichen Sicherheit der Betreibungsforderung vorgehende pfandgesicherte Forderungen... weiterlesen