Beschleunigung in Haftsachen: Dauer zwischen Anklageerhebung + Hauptverhandlungsende i.d.R. nicht mehr als 6 Monate
Das Bundesgericht (BGer) bestätigt in 1B_592/2022 seine Rechtsprechung, wonach zwischen Anklageerhebung und dem Schluss der Hauptverhandlung in der Regel nicht mehr als sechs Monate vergehen... weiterlesen