Abgrenzungen
Seeleute eines Schweizerischen Seeschiffes nicht im Dienste eines Reeders = Massgeblichkeit des Internationalen Privatrechts (IPRG) der Schweiz oder des jeweils zuständigen Staates, in dessen Hoheitsgewässer... weiterlesen
Seeleute eines Schweizerischen Seeschiffes nicht im Dienste eines Reeders = Massgeblichkeit des Internationalen Privatrechts (IPRG) der Schweiz oder des jeweils zuständigen Staates, in dessen Hoheitsgewässer... weiterlesen
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Verständigungsverfahren Zuständigkeit: Schweizerische Konsulate Tätigwerden nur auf Antrag einer Partei Schlichtungsbemühung Kostenlosigkeit Protokollierung des Aussöhnungsversuchs, welches dem Schweizerischen Seeschifffahrtsamt zu übermitteln ist (SSG 81 Abs.... weiterlesen
Arbeitsbestätigung Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung kann verlangen, dass ihm der Kapitän ein Zeugnis ausstelle, das sich ausschliesslich ausspricht über die Art des an Bord geleisteten... weiterlesen
Die Zahlung an Hinterbliebene eines verstorbenen bzw. verschollenen Seemanns richten sich nach SSG 79: SSG 79 1 Wird ein schweizerisches Seeschiff als verloren im Register... weiterlesen
Personalmangel bei Abmusterung Stellt in einem Abmusterungshafen das schweizerische Konsulat oder, wo ein solches fehlt, die zuständige lokale Behörde fest, dass es unmöglich ist, einen... weiterlesen
Befristeter Heuervertrag Läuft ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Heuervertrag während einer Reise ab, so verlängert sich der Vertrag bis zur Ankunft des Seeschiffes im nächsten... weiterlesen
Betriebsübertragung Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb auf einen Dritten und verabredet er mit diesem die Übernahme des Arbeitsverhältnisses, so geht dieses mit allen Rechten und... weiterlesen
Grundlohn Der Seemann hat Anspruch auf die vereinbarte Heuer und gegebenenfalls auf Überzeitentschädigung sowie auf Verpflegung und Unterkunft an Bord (SSG 73). Überzeit Der Seemann... weiterlesen
Sorgfaltspflicht Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung hat die übernommene Arbeit mit Sorgfalt auszuführen (SSG 71 Abs. 1 1. Satz). Arbeitnehmerhaftung Jedes Mitglied der Schiffsbesatzung ist für... weiterlesen
Die Regeln des Heuervertrages weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Vertragsabschluss Form Vertragsinhalt Wirkungsbeginn Pflichten der Schiffsbesatzung Lohn... weiterlesen
Der Heuervertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Aussendienst Kundenbetreuung ausserhalb der Geschäftsräume des Arbeitgebers verbunden mit hauptsächlicher Reisetätigkeit Vermittlung oder Abschluss von Geschäften im Namen... weiterlesen
Der Heuervertrag ist der arbeitsrechtliche Vertrag für Seeleute aller Nationen, die auf Schweizer Seeschiffen unter Schweizer Flagge für einen Reeder Dienst tun. Da Heuerverträge schnell... weiterlesen
Gesetze BG vom 23.09.1953 über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (Schifffahrtsgesetz [SSG]; SR 747.30) Art. 68 – 81 und 162 (Heuervertrag) Seeschifffahrtsverordnung vom 20.11.1956... weiterlesen
Der Heuervertrag regelt das Arbeitsverhältnis der Seeleute, die für einen Reeder Dienste an Bord eines Schweizer Seeschiffes leisten. Es handelt sich beim Heuerrecht um ein... weiterlesen