Verbreitung
Die Hinterlegung, sei es als klassische Lagerhaltung von Gattungs- und Spezieswaren, sei es als Aufbewahrung von Wertsachen wie Wertpapieren und Edelmetallen u.ä., ist stärker verbreitet... weiterlesen
Die Hinterlegung, sei es als klassische Lagerhaltung von Gattungs- und Spezieswaren, sei es als Aufbewahrung von Wertsachen wie Wertpapieren und Edelmetallen u.ä., ist stärker verbreitet... weiterlesen
Die Ziele des Hinterlegers sind: Nutzung der Aufbewahrungsgelegenheit des Aufbewahrers Nutzung der Sicherungsmöglichkeiten des Aufbewahrers Gegenpartei Diebstahl Brand... weiterlesen
Konsensualkontrakt » Weiterführende Informationen unter Begriff... weiterlesen
Gebrauchsleihe = Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen (statt Verwahrung bei der Hinterlegung) Weiterführende Informationen Gebrauchsleihe Darlehen = Geldhingabe und Pflicht zur Geldrückgabe... weiterlesen
Hinterlegung allgemein OR 472 ff. Hinterlegung von Wertpapieren OR 973a Abs. 1 Bundesgesetz über Bucheffekten vom 03.10.2008 (Bucheffektengesetz, BEG; SR 957.1) Bundesgesetz über Bucheffekten |... weiterlesen
Kurzdefinition Hinterlegung ist die befristete oder unbefristete Aufbewahrung von Waren (vertretbare (Gattungsware) oder nicht vertretbare (Speziessachen)) oder Wertgegenständen gegen Entgelt Langdefinition “Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet... weiterlesen