Anwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben
Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.... weiterlesen
Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.... weiterlesen
Anleihensobligation und die kollektive Wahrung der Gläubigerinteressen Der Gesetzgeber hat in OR 1157 ff. Vorkehr legiferiert, die den Gläubigern eine gemeinsame Interessenwahrung ermöglichen der Anleihensschuldnerin... weiterlesen