Kanton Aargau will Baubewilligungsverfahren effizienter gestalten
Im Kanton Aargau hat sich die Arbeitsgruppe «Runder Tisch Baubewilligungen» auf konkrete bauverfahrensrechtliche Massnahmen geeinigt... weiterlesen
Im Kanton Aargau hat sich die Arbeitsgruppe «Runder Tisch Baubewilligungen» auf konkrete bauverfahrensrechtliche Massnahmen geeinigt... weiterlesen
Gemäss Art. 9 BV hat jedermann Anspruch darauf, ohne Willkür behandelt zu werden. Willkür liegt erst vor, wenn ein Entscheid offensichtlich unhaltbar ist. Dies ist besonders dann... weiterlesen
Der Anspruch auf Gleichbehandlung verlangt, dass Rechte und Pflichten der Betroffenen nach gleichem Massstab festgesetzt werden. Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach... weiterlesen
Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr. Für den Bereich des öffentlichen Rechts bedeutet er, dass die Verwaltungsbehörden... weiterlesen
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist in Art. 5 Abs. 2 BV und § 3 VRPG verankert. Dieser fordert, dass die Verwaltungsmassnahmen ein geeignetes und notwendiges Mittel darstellen, um das... weiterlesen
Jegliches staatliche Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen (Art. 5 Abs. 2 BV, § 3 VRPG). Öffentliche Interessen sind Anliegen, welche die Öffentlichkeit (verstanden als Allgemeinheit)... weiterlesen
Der Grundsatz der Gesetzmässigkeit verlangt, dass jegliche Verwaltungstätigkeit auf einer gültigen gesetzlichen Grundlage beruht und nicht darüber hinausgeht. Dieser Grundsatz ist in Art. 5 Abs. 1... weiterlesen
Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen