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Spezialexekution Betreibung auf Pfändung Art. 146 SchKG 3. Kollokationsplan und Verteilungsliste a. Rangfolge der Gläubiger 1 Können nicht sämtliche Gläubiger befriedigt werden, so erstellt das Betreibungsamt... weiterlesen
Kollokationsplan BAREISS ROBERT, Das Wesen der Konkursforschung, Diss. Bern 1983. BERTSCHINGER URS, Zum neuen bankengesetzlichen Aussonderungsrecht (Art. 16 und 37b BankG), AJP 1995, 426 ff.... weiterlesen
KOLLOKATIONSPLAN KOLLOKATIONSKLAGE KOLLOKATIONSPROZESS Kollokationsverfahren Funktion Kollokationsklage-Arten Rechtsnatur Wirkungen Form Klagefrist Kollokationsklage-Ausschlussgründe Bei Konkurseröffnung im Prozess liegende Forderungen Forderungen öffentlichen Rechts Höchstpersönliche Forderungen gegen Gemeinschuldner Massaverbindlichkeiten... weiterlesen
Checkliste 1 – Elemente einer Beschwerdeingabe Versandvermerk EINSCHREIBEN AB als Adressat Ort und Datum Betreff BESCHWERDE Antrag Welche Änderungen des angefochtenen Entscheids beantragt werden. Antrag... weiterlesen
Das Kollokationsverfahren bezweckt die Festlegung von Bestand, Höhe und Rang in den betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren (Konkurs, Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, Betreibung auf Pfändung und Betreibung auf Pfandverwertung,... weiterlesen
Die Kollokationsklage in der Betreibung auf Pfandverwertung hat eine andere Vorgeschichte als im Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung (vertragliches oder gesetzliches Pfand als Verwertungsgrundlage, Auseinandersetzung... weiterlesen
Die Kollokationsklage in der Betreibung auf Pfändung hat eine andere Vorgeschichte als im Konkurs oder Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung (Auseinandersetzung über Forderungsbestand und Forderungshöhe nach Erhebung... weiterlesen
Fragestellung Nach Inkrafttreten des SchKG boten sich die Rechtsgelehrten einen intensiven Dogmenstreit darüber, ob der Gemeinschuldner ein unberechtigt ausgerichtetes Betreffnis nach Konkursschluss zurückfordern kann. Lehre... weiterlesen
Lässt sich die Verwaltung einen Verfahrensfehler zu Schulden kommen, so ist der Gemeinschuldner (als natürliche Person) beschwerdelegitimiert: BESCHWERDE SchKG-Beschwerde / betreibungsrechtliche Beschwerde Checkliste: Beschwerdefälle bei... weiterlesen
Der Gemeinschuldner (als natürliche Person) hat praktisch keine Funktionen: Keine Aktivlegitimation Keine Passivlegitimation Keine Parteiteilnahme im Kollokationsprozess Ausnahme Teilnahme als Nebenintervenient im Kollokationsprozess gegen die... weiterlesen
Der Gemeinschuldner bzw. die Organe der Gemeinschuldnerin (Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit) haben das Recht bzw. die Pflicht sich im Kollokationsverfahren zu äussern: Stellungnahme zu den... weiterlesen
Die folgenden Ausführungen betreffen die Passivmasse: Verfahrensart Die Stellung des Gemeinschuldners ist je Verfahrensart unterschiedlich Spezialexekution Betreibung auf Pfändung Betreibung auf Pfandverwertung Generalexekution Konkursverfahren Nachlassverfahren... weiterlesen
Die Beschwerde ist das gebräuchlichste Rechtsmittel in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren: für formelle Verfahrensfehler (hier weniger von Bedeutung: Rechtsverweigerung oder -verzögerung) ev. gleichzeitig mit der KOLLOKATIONSKLAGE,... weiterlesen
Die Aufsichtsbehörde (AB) kann dem Beschwerdeführer nicht zusprechen: den durch die gesetzeswidrige bzw. unangemessene Verfügung entstandenen Schaden die durch die Beschwerdeführung verursachten Kosten. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Bezüglich Weiterziehung gilt folgendes: Weiterziehung an die obere kantonale Instanz Ein Beschwerdeentscheid der unteren kantonalen Beschwerdeinstanz kann an die obere kantonale AB weitergezogen werden (SchKG... weiterlesen
Kostenlosigkeit Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos: Keine Verfahrenskosten Ausnahme: bös- oder mutwillige Beschwerdeführung (SchKG 20a, GebV 61 Abs. 2 und 62 Abs. 2). Keine Prozessentschädigungen... weiterlesen
Mit ihrem Entscheid klärt die Aufsichtsbehörde (AB) die ihr im hängigen Vollstreckungsverfahren unterbreitete Streitfrage. Folgende Varianten des Streitausgangs sind denkbar: 1. Gutheissung Varianten Aufhebung Berichtigung... weiterlesen
Allgemeine Grundsätze Es gelten folgende SchKG-bezogenen Verfahrensgrundsätze: Verfahren schriftlich oder mündlich Mitwirkungspflicht der Parteien (Vernehmlassung) Mitwirkungsrecht der Parteien (weiterer Schriftenwechsel) Stellungnahmerecht des Vollstreckungsorgans Dispositionsmaxime (Bindung... weiterlesen
Die Beschwerdeerhebung und die erste Reaktion der Aufsichtsbehörde (AB) ziehen gewisse Wirkungen nach sich: Rechtshängigkeit Eintritt erst nach Fristablauf der Rechtsmittelfrist (wegen Selbstberichtigungsrecht) Devolutiveffekt Sofortige... weiterlesen