Nicht für den Kollokationsplan bestimmt
Nicht in den Kollokationsplan gehören: 1. Eigentumsansprachen Dritter vgl. ZGB 641 Abs. 2 vgl. KOV 45 2. Aussonderungsansprüche vgl. SchKG 201und SchKG 203 vgl. OR... weiterlesen
Nicht in den Kollokationsplan gehören: 1. Eigentumsansprachen Dritter vgl. ZGB 641 Abs. 2 vgl. KOV 45 2. Aussonderungsansprüche vgl. SchKG 201und SchKG 203 vgl. OR... weiterlesen
Kollokationspläne mit begrenztem Umfang und Inhalt gibt es in folgenden speziellen Zwangsvollstreckungsverfahren: Anschlusskonkurs (auch Partikularkonkurs, Minikonkurs, IPRG-Konkurs etc.) Rechtshilfeverfahren für die Liquidation von Vermögenswerten eines... weiterlesen
Kollokation = Zulassungsentscheid im Kollokationsverfahren / Bereinigung der Passivmasse (exkl. Massaverbindlichkeiten) Kollokationsplan = Tabelle, aufgrund der die Forderungen geordnet werden nach folgender Struktur festgesetzt werden... weiterlesen
Einleitung Der Kollokationsplan enthält die Aufstellung der Forderungsansprachen und Zulassungen nach Bestand, Höhe und Rang. Der Kollokationsplan ist sowohl im ordentlichen Konkursverfahren als auch im... weiterlesen
Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der FORDERUNGSERWAHRUNG ergeben sich folgende Bereinigungsmöglichkeiten: Grundlagen SchKG 244 f. Praxis, den Gläubiger durch Verhandlungen zu einem Voll- oder... weiterlesen
Funktion Forderungserwahrung = Prüfung, ob, in welcher Höhe und ich welchem Rang eine Forderung im Kollokationsplan zugelassen werden kann und am dereinstigen Liquidationserlös teilnehmen darf... weiterlesen
Den Gläubiger trifft die Obliegenheit zur Einreichung einer eindeutigen und mit Nachweismitteln dokumentierten Forderungseingabe: Eindeutige Forderungsanmeldung Unbedingte Anmeldung Bedingte Zulassungen sind unzulässig Ausnahme Unbestrittene Forderungen... weiterlesen
Kollokationsplan-Zwang Ein Kollokationsplan ist in folgenden Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen: Konkurs im ordentlichen Verfahren im summarischen Verfahren [KOV 70] Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung Betreibung auf Pfändung Betreibung... weiterlesen
Forderungserwahrung Forderungserwahrung = Prüfung, ob die von einem Gläubiger zur Kollokation angemeldete Forderung formell und materiell besteht und zugelassen werden kann. » FORDERUNGSERWAHRUNG Kollokation Kollokation... weiterlesen
Forderungserwahrung Prüfung eingegebenen Forderungen auf ihre Zulassungsfähigkeit im Konkursverfahren Thema betrifft Passivmasse, allenfalls bei Verrechnung auch die Aktivmasse » FORDERUNGSERWAHRUNG Kollokationsverfahren Verfahren zur Bereinigung der... weiterlesen
Der Kollokationsplan ordnet sämtliche von den Konkursgläubigern angemeldeten Forderungen zur Festlegung der Befriedigungsreihenfolge nach Konkursklassen ein. Hauptsächlich in den Generalexekutionsverfahren wie Konkurs und Nachlassverfahren mit... weiterlesen