Gesellschaftsbeschlüsse
Das Recht der Kommanditgesellschaft enthält eine Verweisungsnorm auf das Recht der Kollektivgesellschaft: Art. 598 Abs. 2 OR A. Vertragsfreiheit. Verweisung auf die Kollektivgesellschaft 2 Soweit keine... weiterlesen
Das Recht der Kommanditgesellschaft enthält eine Verweisungsnorm auf das Recht der Kollektivgesellschaft: Art. 598 Abs. 2 OR A. Vertragsfreiheit. Verweisung auf die Kollektivgesellschaft 2 Soweit keine... weiterlesen
Jeder Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (KMG), d.h. sowohl der nicht geschäftsführende (nicht geschäftsführende Komplementär und Kommanditär) als auch der geschäftsführende Komplementär haben zwingend ein umfassendes Einsichtsrecht.... weiterlesen
Die Regeln für Verteilung von Gewinn und Verlust bei der Kommanditgesellschaft (KMG) lauten – ergänzend – wie folgt: Vertragliche Regelung Individuelle Verteilung von Gewinn und... weiterlesen
Häufige Schaffung einer eigenen Organisation Wichtige Entscheide Versammlung der Kommanditgesellschafter Laufende Geschäfte (Tagesgeschäfte) Zuständigkeit des Komplementärs bzw. der Komplementäre Besonderes Geschäftsführungsorgan Geschäftsführung durch Komplementäre Geschäftsführung... weiterlesen
Für alle Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KMG), d.h. Komplementäre und Kommanditäre, bestehen: eine Treuepflicht Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der KMG und ihren Mitgesellschaftern ein Konkurrenzverbot während... weiterlesen
Für die Beitragspflicht der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KMG) bestimmt das Gesetz folgendes: Art. 598 OR A. Vertragsfreiheit. Verweisung auf die Kollektivgesellschaft 1 Das Rechtsverhältnis der... weiterlesen
Einleitung Das Innenverhältnis unter den Gesellschaftern, d.h. die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wird in folgender Reihenfolge bestimmt [vgl. OR 598]: nach Gesellschaftsvertrag nach dem... weiterlesen
Das Recht der Kommanditgesellschaft sieht zwei Gruppen von Gesellschaftern vor: Komplementär Kommanditär Der Gesetzgeber lässt es zu, die gesetzlichen Rechte und Pflichten bei Wahrung der... weiterlesen
Das Wesen der Kommanditgesellschaft (KMG) wird geprägt durch folgende Elemente: Personenbezogenheit Nach aussen hin verselbständigte Gesamthandgemeinschaft Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke Führung eines kaufmännischen Unternehmens Zwei Arten... weiterlesen
Einleitung Nebst des allgemeinen Verwendungszweckes der Kommanditgesellschaft (KMG) als Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter zur Verbindung von Arbeitskraft und Kapital sind folgende Spezialfälle zu festzustellen: Familien-KMG Erben-KMG... weiterlesen
Früher war die Kommanditgesellschaft (KMG) der Gesellschaftstyp für alt-ehrwürdige, traditionsreiche Familienunternehmen aus dem KMU-Segment. Obwohl die Kommanditgesellschaft (KMG) einige Vorzüge hat, ist sie nur wenig... weiterlesen
Einleitung Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der Kollektivgesellschaft (KLG) und der Kommanditgesellschaft (KMG), nämlich die zwei Arten Gesellschafter bei der KMG. Unterschiede von KMG... weiterlesen
Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, die Komplementäre sind und gegenüber den Gesellschaftsgläubigern subsidiär unbeschränkt und solidarisch haften... weiterlesen