Einsichtsrecht des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters
Jeder Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (KMG), d.h. sowohl der nicht geschäftsführende (nicht geschäftsführende Komplementär und Kommanditär) als auch der geschäftsführende Komplementär haben zwingend ein umfassendes Einsichtsrecht.... weiterlesen