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Kommanditgesellschaft

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Beitragsleistungen

Datum:
20.08.2012
Update:
07.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Beitragspflicht der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KMG) bestimmt das Gesetz folgendes:

Demgemäss gilt für die Beitragspflicht der Gesellschafter folgende Kaskade:

  1. Beitragsleistung nach Gesellschaftsvertrag
  2. Beitragsleistung nach den Regeln der Kollektivgesellschaft (enthält aber auch keine Regeln und verweist weiter)
  3. Beitragspflicht nach den Regeln der einfachen Gesellschaft.

Jeder Gesellschafter ist befugt, von den andern die Erfüllung der Beitragspflicht zu fordern, auch klageweise (actio pro socio).

Die Unterschiede in der Beitragspflicht von Komplementären und Kommanditären siehe

» Zwei Arten Gesellschafter

Weiterführende Informationen

» Einfache Gesellschaft: Beitragsleistungen

WULKAN A., Die Beitragspflicht des Kollektivgesellschafters, Diss. 1973

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