Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets: Keine erleichterte Korrekturmöglichkeit
Der Entscheid betreffend die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets nach IPRG 166 ff. darf nicht nachträglich aufgehoben werden.... weiterlesen
Der Entscheid betreffend die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets nach IPRG 166 ff. darf nicht nachträglich aufgehoben werden.... weiterlesen