Konkursinventar

Rechte Dritter

Die Konkursverwaltung hat Sachen, die als Eigentum Dritter bezeichnet oder von Drittpersonen als ihr Eigentum beansprucht werden, unter Vormerkung dieses Umstandes im Inventar aufzuzeichnen (SchKG... weiterlesen

Konkursinventar

Kompetenzstücke

Hinsichtlich der Kompetenzstücke ist folgendes zu beachten: Gegenstand Rechtsgrundlage SchKG 92 Einzelne Kompetenzgegenstände Unpfändbar und damit Kompetenzstücke sind: 1.   die dem Schuldner und seiner Familie... weiterlesen

Konkursinventar

Inventar-Sicherung

Mit der Inventaraufnahme hat die Konkursverwaltung die notwendigen Sicherungsmassnahmen zu treffen (SchKG 221). SchKG 223 gibt der Verwaltung hiezu gewisse Hinweise zu den Sicherungsmitteln: Gegenstand... weiterlesen

Konkursinventar

Inventar-Schätzung

Alle inventierten Vermögenswerte sind zu schätzen: Schätzungsart Schätzung des mutmasslichen Liquidationswertes Zusammenzug am Inventarende Am Schluss des Inventars sind die Schätzungssummen der einzelnen Abteilungen zusammenzustellen... weiterlesen

Konkursinventar

Auslandaktiven

Die Konkursverwaltung hat im Ausland belegene Vermögenswerte unabhängig von ihrer Einbringlichkeit in Konkursinventar aufzunehmen (vgl. KOV 27 Abs. 1). KOV 27 Abs. 1 Die im... weiterlesen

Konkursinventar

Fruchtertrag

Als Fruchtertrag gelten die bei oder nach Konkurseröffnung erhältlich gemachten Immobilienerträge. Sie sind in der entsprechenden „Abteilung“ sukzessive aufzulisten. KOV 33 i. Fruchterlös Der Ertrag... weiterlesen

Konkursinventar

Barschaft

Zur Barschaft (Zahlungsmittel) zählt: Banknoten jeder Währung Münzen jeder Währung und Art... weiterlesen

Konkursinventar

Bewegliche Sachen

Als bewegliche Sachen gelten: Fahrnis (Gegenstände) jeder Art auch Fahrnisbauten (Bestandteilbildung als Abgrenzungskriterium) Zugehör Inhaber- und Ordrepapiere [vgl. SchKG 201] Inkassoübergabe oder Inkassoindossament Sicherungsübergabe oder... weiterlesen

Konkursinventar

Grundstücke

Alles was als Grundstück gilt [vgl. ZGB 655 Abs. 2], nämlich: Liegenschaften ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Ist der... weiterlesen

Konkursinventar

Inventar-Form

Das Konkursinventar unterliegt kraft Erlass einer besonderen Schriftform: Schriftlichkeit Unterzeichnung Konkursit Richtigbefunds- und Vollständigkeitsbestätigung des Gemeinschuldners Konkursverwaltung am Ende jeder Vermögensarten-Gruppe durch die Konkursverwaltung Grundstücke... weiterlesen

Konkursinventar

Temporale Erstreckung

Bei natürlichen Personen endet der Konkursbeschlag nicht bei der Konkurseröffnung. Es werden ferner ergänzend erfasst: Vermögen, welches dem Schuldner nach Konkurseröffnung und vor Schluss des... weiterlesen

Konkursinventar

Funktionale Erstreckung

Das Konkursinventar umfasst Vermögenswerte des Gemeinschuldners unterschiedlichster Funktionsart: Eigene und fremde Sachen Unbelastete und (einem Gläubiger) „verpfändete“ Gegenstände [vgl. SchKG 198] „gepfändete“ Objekte [vgl. SchKG... weiterlesen

Konkursinventar

Sachliche Erstreckung

Im Konkursinventar werden Gegenstände nach folgender verzeichnet: Gegenstände in Gewahrsam des Gemeinschuldners Gegenstände, dessen Eigentum der Gemeinschuldner beansprucht Grundstück Bewegliche Sachen Wertpapiere, Guthaben und sonstige... weiterlesen

Konkursinventar

Örtliche Erstreckung

Bei der Inventierung gilt das sog. Universalitätsprinzip, weshalb alle Vermögenswerte, gleich wo sie sich befinden, aufzuzeichnen sind [vgl. SchKG 197 Abs. 1]: Schweiz Aufzeichnung aller... weiterlesen

Konkursinventar

Inventaraufnahme-Zeitpunkt

Die Konkursverwaltung ist unverzüglich nach Zugang des Konkurserkenntnisses (SchKG 176), welches den Verfahrensdurchführungsauftrag enthält, verpflichtet, das Vermögen des Konkursiten (Aktiven und Passiven) zu ermitteln: Feststellung... weiterlesen