Geltungsausschluss
Ebenso unterstehen folgende Rechtsgeschäfte nicht den Regeln von OR 40a ff.: Bagatell-Tatbestand Geschäfte mit Warenwert unter CHF 100.– (vgl. OR 40a Abs. 1 lit. b)... weiterlesen
Ebenso unterstehen folgende Rechtsgeschäfte nicht den Regeln von OR 40a ff.: Bagatell-Tatbestand Geschäfte mit Warenwert unter CHF 100.– (vgl. OR 40a Abs. 1 lit. b)... weiterlesen
Die konsumentenrechtlichen Schutznormen gelten nicht unbeschränkt. Der Geltungsbereich des Widerrufsrechts wird durch OR 40a Abs. 1 lit. a definiert: Anbieter Unternehmen (Anbieter, der Güter oder... weiterlesen
OR 40a ff. (SR 220) Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23.03.2001 (SR 943.1) Weitere konsumentenrechtliche Erlasse BV 97 Gesetzliche Grundlagen Verfassungsartikel Internationales Privatrecht... weiterlesen
Bei den Haustürgeschäften handelt es sich um eine bestimmte Gattung von Rechtsgeschäften, die einen besonderen Rechtsschutz geniessen: Haustürgeschäft = Konsumvertrag zwischen Anbieter und Verbraucher (B2C),... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich gelten die Regeln des allgemeinen Privatrechts auch für den Abschluss eines Konsumvertrages. Der Konsumvertrag kommt ebenfalls durch übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung zustande (OR 1).... weiterlesen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind per se ein heikles Thema, welches – unabhängig von der Konstitution der Gegenpartei des AGB-Verwenders (Anbieters) den Gesetzgeber und die... weiterlesen
Das Konsumentenrecht enthält teilweise sog. „halbzwingende Normen“: Gegenstand Normen, die nur zu Gunsten des Konsumenten, nicht aber zu seinen Lasten abgeändert werden dürfen Anwendungsfall KKG... weiterlesen
Allgemeines zur Beweislast Vorweg sind einige Ausführungen zur allgemeinen Behauptungs- und Beweislage zu machen: Rechtsbegründende Tatsachen „Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige... weiterlesen
Das Schweizerische Vertragsrecht wird vom lateinischen Grundsatz „pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“) beherrscht. Das Konsumentenvertragsrecht macht hier einen Einbruch in dieses Prinzip. Zum Ausgleich... weiterlesen
Die Privatautonomie kennt grundsätzlich die Formfreiheit der Rechtsgeschäfte. Trotzdessen gehen die Rechtslaien oft davon aus, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn die Einigung... weiterlesen
Grundsätzlich ist jedermann selbst für die Beschaffung der Informationen verantwortlich, die für die Beurteilung eines abzuschliessenden Rechtsgeschäfts erforderlichen sind. Im Konsumentenrecht wird dieser Grundsatz durch... weiterlesen
Einleitung Der Gesetzgeber greift mit seiner Gesetzestechnik zum Schutz des Schwächeren, d.h. des Konsumenten, meistens in die Vertragsentstehungsphase, in die Vertragswirkungsphase und in die Vertragsbeendigungsphase... weiterlesen
Nebst der Anbindung an die hievor behandelten Parteien von Anbieter (Unternehmer) und Konsument (Verbraucher) verlangt das geltende Konsumentenschutzrecht ein weiteres, funktionelles Erfordernis: Das Vorliegen eines... weiterlesen
Verbraucher (Konsument) = jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.... weiterlesen
Unternehmer (Anbieter) = jede natürliche Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig erwerbenden Tätigkeit. Der... weiterlesen
Anbieter (Unternehmer) Konsument (Verbraucher) Basisvertrag als Konsumentenvertrag Kompensationsinstrumente Informationspflichten Informationspflichten Widerrufsrechte Beweiserleichterungen Partiell zwingende Normen AGB-Inhaltskontrolle... weiterlesen
Sozialschutz und Eingriffsmittel Der konzentrierte Schutz des Gesetzgebers richtet sich auf folgende Eingriffe in das rechtsgeschäftliche Handeln des (stärkeren) Anbieters mit dem (schwächeren) Konsumenten: Eingriffe... weiterlesen
Als schutzbedürftiger Konsument gilt nur die natürliche Person, die zu einem privaten Zweck handelt. Der Schutzfokus und die Anwendung des Konsumentenschutzes betreffen also den Endkunden... weiterlesen
Der Konsumentenschutz als Schutz des Schwächeren greift bei folgenden Geschäftsvorfällen in die Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit ein: VERTRAGLICHER KONSUMENTENSCHUTZ Konsumentenvertragsrecht Haustürgeschäfte Konsumkredit Reiserecht PRODUKTEHAFTUNG / PRODUKTESICHERHEIT... weiterlesen
Schweiz-unabhängig sind folgende fünf fundamentale Konsumentenrechte anerkannt: Recht auf Unterrichtung und Bildung Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen Recht auf Wiedergutmachung wirtschaftlichen Schadens Recht auf... weiterlesen