Organisationsmängel bei einer AG: Nicht gesellschaftsfokussierte Aktionärsmassnahmen und Kostenfolgen
OR 731b; ZPO 107 Abs. 1bis Einleitung Den beschwerdeführenden Parteien obliegt es, die ursprünglich anbegehrten, höherstufigen Massnahmen zu konkretisieren und darzulegen, inwiefern sich die Anordnung... weiterlesen