Schlichtungsverhandlung: Anspruch auf Durchführung
ZPO 135 + ZPO 203 Beide Parteien, Vermieter und Mieter, haben das Recht auf Teilnahme an der Mietschlichtungsverhandlung. Gegen ihren Willen darf das persönliche Erscheinen... weiterlesen
ZPO 135 + ZPO 203 Beide Parteien, Vermieter und Mieter, haben das Recht auf Teilnahme an der Mietschlichtungsverhandlung. Gegen ihren Willen darf das persönliche Erscheinen... weiterlesen
Schweizerischen Zivilprozessordnung Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen VMWG Kantonale Regelungen (Gerichtsorganisationsgesetze GOG, Erlasse betr. Schlichtungsbehörden)... weiterlesen
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Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 wird das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO) vom Bund geregelt. Für Streitigkeiten Miet- und Pachtstreitigkeiten... weiterlesen
Die Schlichtungsbehörde hält im Urteilsvorschlag fest, ob die formellen Voraussetzungen für eine Erstreckung gegeben sind: gültige Kündigung Erstreckungsbegehren innert 30 Tagen nach Kündigung Weiter hält... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest, ob die Voraussetzungen für die Kündigungsanfechtung gegeben sind und ob die Kündigung gültig ist: Schlichtungsbegehren innert 30 Tagen seit... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest: Formell richtiges Vorgehen des Mieters (OR 270a Abs. 2) Allfälliger Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses Die Parteien können innert... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde fest, ob der Anfangsmietzins missbräuchlich ist und ob der Mietzins zu reduzieren ist. Die Parteien können innert 20 Tagen den... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag hält die Schlichtungsbehörde ihre Ansicht über die Zulässigkeit der anderen einseitigen Vertragsänderungen fest. Die Parteien können innert 20 Tagen den Urteilsvorschlag ablehnen: Wird... weiterlesen
Im Urteilsvorschlag kann die Schlichtungsbehörde Folgendes festhalten: Formelle Zulässigkeit der Mietzinserhöhung Formularpflicht eingehalten Frist eingehalten / Zeitpunkt Erhöhung zulässig Begründung Erhöhung vorhanden keine gleichzeitige Kündigungsandrohung... weiterlesen
Schlichtungsbehörde klärt zuerst die Hinterlegungsberechtigung des Mieters ab: Bei fehlender Berechtigung (d.h. nicht alle Voraussetzungen zur Hinterlegung sind erfüllt) hält sie im Urteilsvorschlag fest: Herausgabe... weiterlesen
Betrifft Mietzinshinterlegung, missbräuchliche Mietzinse, Kündigung, Erstreckung und vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 5’000.00: Urteilsvorschlag bei missbräuchlichen Mietzinsen Verweis von ZPO 210 Abs. 1 lit. b ganz allgemein... weiterlesen
Schlichtungsverfahren Ein dem Hauptprozess vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien. Die Schlichtungsbehörde behandelt alle Angelegenheiten, welche nicht einer besonderen Schlichtungsbehörde zugewiesen sind. Miet-Schlichtungsverfahren Verfahren vor... weiterlesen
Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Voraussetzungen: vermögensrechtliche Streitigkeit bis CHF 2’000.00 (ZPO 212) ausdrücklicher Antrag der klagenden Partei Wird rechtskräftig, wenn die unterliegende Partei nicht innert... weiterlesen
Kommt im Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, muss zwischen Klagen mit Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde, Urteilsvorschlag und Klagen ohne Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde unterschieden werden: Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde... weiterlesen
Mutwillige Prozessführung Wer absichtlich in unlauterer oder schikanöser Weise die Schlichtungsbehörde in Anspruch nimmt, kann die Schlichtungsbehörde die Kosten des Verfahrens (ganz oder teilweise) auferlegen... weiterlesen
Schemas zum Vergleich Verfahrensablauf: Anfechtung Anfangsmietzins (PDF, 32 KB) Verfahrensablauf: Anfechtung Mietzinserhöhung (PDF, 32 KB) Verfahrensablauf: Mietzinsherabsetzung (PDF, 31 KB) Verfahrensablauf: Kündigungsschutz / Erstreckung (PDF,... weiterlesen
Aufgaben der Schlichtungsbehörde Beratung der Parteien in allen Mietfragen die Schlichtungsbehörden haben Rechtsauskünfte zu erteilen (VMWG 21 Abs. 2) Durchführung von Schlichtungsverfahren vgl. dazu unten... weiterlesen
im nationalen Verhältnis (beide Parteien wohnen in der Schweiz; Liegenschaft befindet sich in der Schweiz) ist ZPO 33 massgebend bei Miete und Pacht unbeweglicher Sachen:... weiterlesen
Die ZPO schreibt vor, dass die meisten Prozesse im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren durch ein vorangehendes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden müssen (ZPO 197). Für Streitigkeiten... weiterlesen