Gerichtliches Verfahren
Informationen zum gerichtlichen Verfahren bei Mietstreitigkeiten: » Mietprozess nach Schweizerischer Zivilprozessordnung... weiterlesen
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Die Schlichtungsbehörde hat nur in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Entscheidkompetenz. Wird ein Urteilsvorschlag nicht abgelehnt, hat er die gleichen Wirkungen wie ein rechtskräftiger Entscheid, womit... weiterlesen
Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Voraussetzungen: vermögensrechtliche Streitigkeit bis CHF 2’000.00 (ZPO 212) ausdrücklicher Antrag der klagenden Partei Wird rechtskräftig, wenn die unterliegende Partei nicht innert... weiterlesen
Bei Klagen ohne Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde hat sie die Nichteinigung der Parteien im Protokoll festzuhalten und die Klagebewilligung auszustellen: Fälle Forderungsklagen über CHF 2’000.00 Abgelehnter Urteilsvorschlag... weiterlesen
Kommt im Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, muss zwischen Klagen mit Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde, Urteilsvorschlag und Klagen ohne Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde unterschieden werden: Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde... weiterlesen
Mutwillige Prozessführung Wer absichtlich in unlauterer oder schikanöser Weise die Schlichtungsbehörde in Anspruch nimmt, kann die Schlichtungsbehörde die Kosten des Verfahrens (ganz oder teilweise) auferlegen... weiterlesen
Schemas zum Vergleich Verfahrensablauf: Anfechtung Anfangsmietzins (PDF, 32 KB) Verfahrensablauf: Anfechtung Mietzinserhöhung (PDF, 32 KB) Verfahrensablauf: Mietzinsherabsetzung (PDF, 31 KB) Verfahrensablauf: Kündigungsschutz / Erstreckung (PDF,... weiterlesen
Aufgaben der Schlichtungsbehörde Beratung der Parteien in allen Mietfragen die Schlichtungsbehörden haben Rechtsauskünfte zu erteilen (VMWG 21 Abs. 2) Durchführung von Schlichtungsverfahren vgl. dazu unten... weiterlesen
im nationalen Verhältnis (beide Parteien wohnen in der Schweiz; Liegenschaft befindet sich in der Schweiz) ist ZPO 33 massgebend bei Miete und Pacht unbeweglicher Sachen:... weiterlesen
Die ZPO schreibt vor, dass die meisten Prozesse im ordentlichen und im vereinfachten Verfahren durch ein vorangehendes Schlichtungsverfahren eingeleitet werden müssen (ZPO 197). Für Streitigkeiten... weiterlesen
Das Verfahren vor den Schlichtungsbehörden ist durch den Bund in der Schweizerischen ZPO geregelt. Soweit die ZPO keine Regelung trifft, sind die Kantone für die... weiterlesen
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 01.01.2011 regelt der Bund das materielle Mietrecht (OR) und das mietrechtliche Verfahren (ZPO). Für Streitigkeiten aus der Miete und... weiterlesen