Entscheide der Schlichtungsbehörde
Die Schlichtungsbehörde hat nur in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Entscheidkompetenz. Wird ein Urteilsvorschlag nicht abgelehnt, hat er die gleichen Wirkungen wie ein rechtskräftiger Entscheid, womit... weiterlesen