Begründung der Kündigung (OR 271 Abs. 2)
Erst auf Verlangen des Kündigungsempfängers notwendig. Fehlende Begründung deutet auf Missbräuchlichkeit der Kündigung. Unwahre oder unvollständige Begründung deutet ebenfalls auf die Missbräuchlichkeit hin. Nennung mehrerer... weiterlesen