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Das Nachlassverfahren ist ein Instrument des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes in der Schweiz (SchKG). Im Rahmen der Nachlassstundung kann mit den Gläubigern ein Nachlassvertrag ausgehandelt werden,... weiterlesen
Der Bundesrat will die Sanierung von Unternehmen erleichtern und hat dazu eine Botschaft zur Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes verabschiedet, welche Schwachstellen des geltenden Rechts... weiterlesen
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2010 sind in der Schweiz 4479 Firmen Konkurs gegangen. Im Vergleich zur gleichen Periode im Vorjahr sind das... weiterlesen
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der konkreten Situation folgende Alternativen, die das Gesetz bereithält, gerechter werden: Einvernehmliche private Schuldenbereinigung gemäss SchKG 333 ff. für... weiterlesen
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Vollzug Stundungs- oder Dividendenvergleich Abwicklungsmodi: Zuständigkeit: Schuldner, meistens wird aber der Sachwalter oder ein Dritter mit dem Vollzug betraut. Es ist einzig pünktliche Bezahlung der... weiterlesen
Grundsätzliches Überprüfung des mehrheitlich angenommenen Nachlassvertrages im Interesse der ablehnenden Gläubigerminderheit Liquidationsvergleich: Der Erlös im Nachlassliquidationsverfahren sollte den Gläubigern ein besseres Ergebnis erbringen als bei... weiterlesen
Der Nachlassvertrag gilt als angenommen wenn bis zum Bestätigungsentscheid entweder die Mehrheit der Gläubiger, die mindestens 2/3 des Gesamtbetrages der Nachlassforderungen vertreten, oder 1/4 der... weiterlesen
Stundungsvergleich Der Schuldner schlägt den Gläubigern eine zeitlich verzögerte Forderungstilgung nach einem bestimmtem Zeitplan vor; der Entwurf zu einem Nachlassvertrag ist entsprechend ausgestaltet. Prozent- oder... weiterlesen
Funktion Zusammenkunft zwecks Meinungsbildung (kein eigentliches Vollstreckungsorgan) keine Abstimmung über das Gesuch des Schuldners einzig bei Präsentation eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung werden die Liquidationsorgane (Liquidator... weiterlesen
Schuldner beschäftigt Arbeitnehmer nach Rücksprache mit dem Sachwalter weiter (Eintritt in die bisherigen Verpflichtungen, die auch zu erfüllen sind) > ausstehende und neue Löhne sind... weiterlesen
Beispiele Lieferung von Waren nach Nachlassstundung Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabt. MWST, MWST auf nach Nachlassstundung gelieferter Waren Keine Massaverbindlichkeit, wenn der Gläubiger Sachgewährleistungsansprüche für Arbeiten vor... weiterlesen
Neue Verbindlichkeiten als Massaschulden Verpflichtungen, die der Schuldner bzw. der Sachwalter nach Stundungsbewilligung im Rahmen der Verfügungsbefugnis eingehen sind Massaverbindlichkeiten (SchKG 310 II). Sie sind... weiterlesen
Beispiele Gläubiger allgemein: Gläubiger können ihre Forderung zur Vormerknahme anmelden. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können ihre Lohnforderungen und Spesen etc. anmelden, wobei Lohnforderung, die nicht älter als... weiterlesen
Ziel Gelegenheit für den Schuldner, ohne Zwangsvollstreckungsdruck seiner Gläubiger den Nachlassvertrag vorbereiten zu können Beginn und Dauer der Stundung Beginn: ab Bewilligungsentscheid (und nicht erst... weiterlesen
Hier finden Sie die folgenden Informationen zu den Wirkungen der Stundung: Nachlassschuldner Gläubiger bestehender (Nachlass-)Forderungen Gläubiger neuer Forderungen (Massaverbindlichkeiten) Lieferanten Arbeitnehmer... weiterlesen
Rechtsstellung Vollstreckungsorgan (öffentl.-rechtl.Stellung) Protokollpflicht Ausstandspflicht Selbstkontrahierungsverbot Disziplinaraufsicht der Aufsichtsbehörde Anfechtbarkeit seiner Verfügung mittels Beschwerde Staatshaftung Judikatur BGer 2C_964/2019 vom 22.03.2021 Weiterführende Informationen BGer 2C_964/2019 vom... weiterlesen
Antragsberechtigung Schuldner Gläubiger Konkursrichter (Überweisung) Voraussetzungen Aussicht auf Zustandekommen eines Nachlassvertrages Berücksichtigung öffentl. Interessen Die Einzelheiten Dokumentierungspflicht zum Nachlassstundungsgesuch des Schuldners Der Schuldner hat seinem... weiterlesen
Grundsätzlich kann jeder Gläubiger mit seinem Schuldner übereinkommen, auf seine Forderung ganz oder teilweise zu verzichten (vgl. OR 115). Einem in finanzielle Not geratenen Schuldner... weiterlesen