Zulässige Verwaltungs-Handlungen während Inventar-Dauer
Ausschliesslich «Notwendige Verwaltungshandlungen» Zulässig während der Dauer des Inventars, d.h. zwischen Begehren um Anordnung des öffentlichen Inventars und Ablauf der Überlegungsfrist, sind lediglich «notwendige Verwaltungshandlungen»... weiterlesen