Öffentliches Inventar

Form des Begehrens

Das Gesetz schreibt die Form des Begehrens nicht vor. Das Begehren kann gestellt werden: schriftlich (Brief) mündlich (Telefon oder Vorsprechen bei der Behörde)... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Antragsfrist

Fristbeginn Für gesetzliche Erben Für gesetzliche Erben beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todes (ZGB 580 II i.V.m. 567 II). Für testamentarisch eingesetzte Erben... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Wegfall der Antragsberechtigung

Die Antragsberechtigung fällt dahin, wenn der Erbe (alternativ): die Erbschaft durch explizite Annahmeerklärung annimmt die Erbschaft ausschlägt (ZGB 566 I) eine überschuldete Erbschaft explizit annimmt... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarbegehren

Folgende Elemente sind beim Antrag auf Aufnahme eines öffentlichen Inventars zu beachten: Antragsberechtigung Wegfall der Antragsberechtigung Antragsfrist Form des Begehrens Adressat des Begehrens Inhalt des... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage Schweizerisches Zivilgesetzbuch Artikel 580-592 Gesetzestexte zum öffentlichen Inventar im Erbrecht Das öffentliche Inventar Voraussetzungen Art. 580 ZGB: Voraussetzungen Verfahren Art. 581 ZGB: Inventar Art.... weiterlesen