Öffentliches Inventar

Verwaltung und Rechtswahrung während Verfahren

In aller Regel ergeben sich unaufschiebbare Fragestellungen und Massnahmen wie: Zulässige Verwaltungshandlungen Geschäftsfortsetzung Betreibungsausschluss Verjährungsstillstand Verrechnungsausschluss Sistierung / Nichtanhebung von Prozessen... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Kostentragung

Die Kosten für die Erstellung des Inventars stellen Erbgangsschulden dar und erfolgen primär zulasten der Erbschaft, d.h. sämtlicher Erben (auch jene Erben, die kein Begehren... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventar-Berichtigung

Die Einsichtsberechtigten haben während der Auflegungsfrist die Möglichkeit, Ergänzungen und Berichtigungen des Inventars zu verlangen (z.B. bei einer nicht inventarisierten, jedoch fristgerecht eingereichten Forderung).... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventar-Einsichtsrecht

Berechtigte Personen, um das öffentliche Inventar während der Auflegungsfrist bei der Behörde einzusehen sind: Erben (insb. auch Nacherben) Vermächtnisnehmer Auflagebedachte Erblassergläubiger Erblasserschuldner weitere Anspruchsberechtigte (z.B.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarauflage

Begriff Inventarauflage Nach erfolgter Schliessung wird das Inventar bei der Behörde zur Einsicht aufgelegt. Zweck Inventarauflage Zweck der Auflegung ist die Information über die Vermögenslage... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarschliessung

Das Inventar wird nach Ablauf der Auskündungsfrist «geschlossen» (ZGB 584 I). Damit gemeint ist die Fertigstellung für die Auflegung des Inventars, was folgende Tätigkeiten beinhaltet:... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventarisierung von Amtes wegen

Begriff Gewisse Forderungen und Schulden hat die Behörde von sich aus, d.h. unabhängig  von einem entsprechenden Begehren des Erblasser-Gläubigers bzw. Erblasser-Schuldners ins Inventar aufzunehmen. Von... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Form der Anmeldung

Das Gesetz sieht keine bestimmte Form für die Eingaben der Gläubiger und Schuldner vor. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Kantonalen Bestimmungen, die eine... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Anzumeldende Forderungen und Schulden

Anzumelden sind obligatorische Ansprüche (z.B. Werklohn) dingliche Ansprüche (z.B. Faustpfandrecht) Schulden Achtung Eine ziffernmässig genaue Angabe ist nicht notwendig, wenn eine solche Schwierigkeiten bereitet.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Auskündigungsfrist

Fristbeginn Die Frist beginnt am Erscheinungstag der ersten Publikation. Fristdauer Die Auskündungsfrist kann die kantonale Behörde nach Massgabe des kantonalen Rechts festlegen. Gemäss ZGB 582... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Rechnungsruf

Begriff Die Inventarbehörde hat durch öffentliche Auskündung (Publikation) die Gläubiger und Schuldner des Erblassers aufzufordern, ihre Forderungen und Schulden anzumelden (ZGB 582 II). Inhalt des... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Auskunftspflicht

Auskunftspflicht Dritter Auf entsprechendes Verlangen der Behörde hin sind Dritte, auskunftspflichtig (ZGB 581 II), insbesondere: Vermögensverwalter Banken Beistand Auskunftspflicht der Erben Die Erben haben der... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Schätzwert

Grundsatz Sämtliche Inventargegenstände (Aktiven und Passiven) sind einzeln mit einer amtlichen Verkehrswertschätzung zu versehen. Beizug von Sachverständigen Im Bedarfsfall sind für die Schätzung Sachverständige beizuziehen,... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Erbschafts-Passiven

Auf der Passivseite sind in das öffentliche Inventar sämtliche Schulden aufzunehmen, mithin: die Erblasserschulden Erbgangsschulden (ausgenommen Vermächtnisse) ... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Erbschafts-Aktiven

Auf der Aktivseite sind in das öffentliche Inventar sämtliche Vermögenswerte aufzuführen, die sich im Zeitpunkt des Erbganges (ZGB 537 I) im Gewahrsam des Erblassers befanden... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inventaraufnahme

Bei der Inventaraufnahme werden folgende Aspekte relevant: Erbschafts-Aktiven Erbschafts-Passiven Schätzwert Auskunftspflicht Rechnungsruf Auskündungsfrist Form der Anmeldung Inventarisierung von Amtes wegen Inventarschliessung... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Wirkungserstreckung des Inventarbegehrens

Das Inventarbegehren eines oder mehreren Erben bewirkt die Inventarisierung des gesamten Nachlassvermögens, mithin auch der präsumtiven Anteile derjenigen Miterben, die keine Inventarisierung beantragt haben die... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Antrags-Protokoll

Inhalt und Beweiskraft Die Behörde muss über das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars Protokoll führen (ZGB 580 II i.V.m ZGB 570). Dieses schafft Beweis... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Inhalt des Begehrens

Als sog. Gestaltungserklärung muss das Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars unmissverständlich sein, d.h. der Ausschlagungswille muss klar zum Ausdruck kommen. Die Erklärung ist bedingungsfeindlich.... weiterlesen

Öffentliches Inventar

Adressat des Begehrens

Zuständige Behörde für die Entgegennahme des Begehrens um Aufnahme eines öffentlichen Inventars bestimmt sich nach der kantonalen Einführungsgesetzgebung.... weiterlesen