Begriff
Organhaftung Organe einer Gesellschaft sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder... weiterlesen
Organhaftung Organe einer Gesellschaft sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder... weiterlesen
Gesetzestexte Art. 754 OR III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation... weiterlesen
Ist ein Aktionär/Teilhaber eines Unternehmens, die Gesellschaft selbst oder (im Konkurs) ein Gläubiger zu Schaden gekommen? Es stellen sich insbesondere folgende Fragen: Wer kann für... weiterlesen
Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder Revision befassten Personen (Organe) können für den Schaden persönlich verantwortlich gemacht werden, den sie durch Verletzung... weiterlesen