Organhaftung
Organe einer Gesellschaft sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.
Begriffsverwandter Ausdruck: Aktienrechtliche Verantwortlichkeit