Prozesskostenverteilung nach Ermessen: Praxisänderung ist zu berücksichtigen
Die Prozesskosten sind grundsätzlich aufzuerlegen der unterliegenden Partei (vgl. ZPO 106 Abs. 1). Hat keine Partei vollständig obsiegt, so werden die Prozesskosten nach dem Ausgang des... weiterlesen