Wohnsitzwechsel + KESB-Zuständigkeit
Örtlich zuständig für den Erlass einer Massnahme ist grundsätzlich die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person... weiterlesen
Örtlich zuständig für den Erlass einer Massnahme ist grundsätzlich die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person... weiterlesen
Zuständigkeit Das Obergericht Zürich ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Im Kanton Zürich ist das Obergericht auch direkt Rechtsmittelinstanz der Friedensrichter (§ 48 GOG/ZH). Kognition Die Kognition... weiterlesen