Verfügungen der Betreibungs- und Konkursämter – Keine Rechtsbelehrungspflicht
SchKG 17 und SchKG 20a Es besteht keine generelle Pflicht für Betreibungs- und Konkursämter, auf ihren Verfügungen eine Rechtsmittelbelehrung anzubringen. Quelle Kantonsgericht St. Gallen vom... weiterlesen