Universitäts-Modulprüfung «Einführung in die empirische Wirtschaftsforschung»
In Sachen Universität Zürich, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Dekanat (Beschwerdeführerin) gegen A,, vertreten durch RA B., (Beschwerdegegner), ...... weiterlesen
In Sachen Universität Zürich, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Dekanat (Beschwerdeführerin) gegen A,, vertreten durch RA B., (Beschwerdegegner), ...... weiterlesen
Grundlagen Vergleich im personalrechtlichen Segment Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage im VRG selbst ist ein Vergleichsabschluss zwischen einer Behörde und einer betroffenen Partei bzw. Person zulässig.... weiterlesen
Rechtsmittel vs. Rechtsbehelfe Aufsichtsbeschwerde Mit dem Rechtsbehelf der «Aufsichtsbeschwerde» kann bei der übergeordneten Verwaltungsbehörde (Aufsichtsbehörde) angezeigt werden: Missstände einer Verwaltungsbehörde;Unregelmässigkeiten einer Verwaltungsbehörde. Verlangt werden kann... weiterlesen
Grundlagen Rekursverfahren Verfahren vor Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Grundsatz Verfügung Realakte Schulische Belange Personalrechtliche Belange... weiterlesen
Gegebenenfalls ist eine vorübergehende Anordnung von «vorsorglichen Massnahmen» für die Dauer des Verwaltungsverfahrens erforderlich, und zwar... weiterlesen
Der Anspruch auf rechtliches Gehör der Parteien ist von zentraler Bedeutung (vgl. BV 29 Abs. 2). Dabei sind verschiedene Teilaspekte zu beachten: Literatur Judikatur Weiterführende... weiterlesen
Das nichtstreitige Verwaltungsverfahren ist verschiedene Abschnitte gegliedert: Das Verwaltungsverfahren ist durch die zuständige Behörde zu führen. Dabei ist zu beachten: Die massgebende Struktur des Verwaltungsverfahrens... weiterlesen
Auch im Schulrecht gelten folgende sechs verwaltungsrechtliche Grundprinzipien, welche für jedes staatliche Handeln und deren Verletzung im Verwaltungsverfahren massgebend sind bzw. ggf. gerügt werden können:... weiterlesen
Beim Verwaltungsverfahren wird unterschieden in:... weiterlesen
Schulische Angelegenheiten Das Verwaltungsverfahren im Schulwesen ist kantonal organisiert. Es sind daher anwendbar die: Personalrechtliche Angelegenheiten Für die personalrechtlichen Themen finden Anwendung: Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Bei Privatschulen (in Vereinsform) stellt sich oft die Frage, ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt und, ob vom Fiskus die Steuerbefreiung gewährt wird: Steuerbefreiung wegen öffentlicher oder... weiterlesen
Das Mehrwertsteuerrecht setzt voraus: ein «inkrementelles» Lernen; eine Verbesserung bzw. Vertiefung bestehender Kenntnisse und Fähigkeiten. Entsprechend gelangt nicht jede «Bildung» in den Genuss einer steuerlichen... weiterlesen
Im Einkommenssteuerrecht wird als «Bildung» akzeptiert, was über die Erstausbildung hinausgeht und was mutmasslich zu einer beruflich besseren Qualifikation führt bzw. zu einem steuerbarem Einkommen... weiterlesen
Einleitung Die steuerliche Behandlung von «Bildung» interessiert aus zwei Sichtwinkeln Einkommenssteuer Bei der Einkommenssteuer erfolgt die Optik in erster Linie aus der Perspektive der «bildungsempfangenden»... weiterlesen
Bücher BERNET STEPHANIE ANDREA, Der Lehrplan, Rechtsnatur und Bedeutung, Diss., St. Gallen 2021 (zit. Lehrplan); BICKEL JÜRG / OESCHGER MAGNUS / STÖCKLI ANDREAS, Die verfahrensfreie... weiterlesen
Das Gemeinwesen kann gegenüber der Privatschule die Vorschriften, Bedingungen und Auflagen notfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwanges durchsetzen: Sanktionen gegenüber der Privatschule Durchsetzung mittels Verwaltungszwangs... weiterlesen
Gestützt auf BV 62 Abs. 2 hat das Gemeinwesen in staatlicher Leitung bzw. die Beaufsichtigung der Elementarausbildung vorzunehmen: Aufsichtsform Die Aufsicht über die Privatschulen ist... weiterlesen
Einige Kantone garantieren dem Bürger durch kantonale Verfassungsvorschrift das Recht, Privatschulen gründen, betreiben und mit diesen unterrichten zu dürfen. Vorausgesetzt werden: Bewilligungspflicht Der Kanton kann... weiterlesen