Teilzahlungsvereinbarung
Der Schulderlass bzw. Forderungsverzicht stellt ein Vertrag dar. Für ein Zustandekommen des Vertrages bedarf es nicht nur der Willenserklärung des verzichtenden Gläubigers, sondern auch der... weiterlesen
Der Schulderlass bzw. Forderungsverzicht stellt ein Vertrag dar. Für ein Zustandekommen des Vertrages bedarf es nicht nur der Willenserklärung des verzichtenden Gläubigers, sondern auch der... weiterlesen
Der Chicago-Vergleich beinhaltet die Abrede, dass der Gläubiger unter der Bedingung einer regelmässigen Ratenzahlung auf einen Teil seiner Forderung verzichtet. Die Besonderheit des sog. Chicago-Vergleichs... weiterlesen
WIR-Geld ist Buchgeld. Damit eine Zahlung oder Teilzahlung ausgeführt werden kann, müssen sowohl Schuldner als auch Gläubiger WIR-Genossenschafter oder mindestens WIR-Teilnehmer sein. Ist der Gläubiger... weiterlesen
Bei der Abschlagszahlung (auch à conto-Zahlung genannt) leistet der Schuldner eine Teilzahlung auf eine Geldschuld. Ohne entsprechende Abrede darf der Schuldner nicht mit Teilzahlungen erfüllen.... weiterlesen
Die Ratenzahlung setzt eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld mittels ratenweiser Zahlungen voraus. Ueblich erfolgt die Bestimmung der Raten durch Angabe... weiterlesen
Mit Teilzahlungen erfüllt der Schuldner seine Zahlungspflicht nicht in einem, sondern in mehreren Ueberweisungen. Dabei unterscheidet man: Ratenzahlungen Abschlagszahlungen Ueberweisung WIR-Buchgeld (anstelle Landeswährung/cash) Chicago-Vergleich Abzahlungsplan... weiterlesen
«Teilleistungen sind besser als nichts.» Überblick Ratenzahlungen / Teilzahlungen » Teilzahlungen Ratenzahlungen Abschlagszahlungen WIR-Zahlungen Chicago-Vergleich » Fälligkeit » Zinspflicht » Teilzahlungsvereinbarung » Anrechnung von Zahlungen... weiterlesen