Schiedsklausel im Erbvertrag: Bindungswirkung für Willensvollstrecker
ZGB 517 f., IPRG 178 + IPRG 190 Abs. 2 lit. b Nimmt der Willensvollstrecker sein Amt an, unterwirft er sich der Bindungswirkung des Erbvertrags.... weiterlesen
ZGB 517 f., IPRG 178 + IPRG 190 Abs. 2 lit. b Nimmt der Willensvollstrecker sein Amt an, unterwirft er sich der Bindungswirkung des Erbvertrags.... weiterlesen
ZGB 517 Strittig zwischen der Ersatz-Willensvollstreckerin A. AG und dem Erbschaftsamt Basel-Landschaft war die Frage, ob ein Hinweis auf die Einsprache des Vermächtnisnehmers D. gegen... weiterlesen
ZGB 517 Abs. 2 Der Mitteilung des Erbschaftsgerichts über die Ernennung des Willensvollstreckers kommt keine konstitutive Wirkung zu. Die berufene Person ist ab Eröffnung des... weiterlesen
ZGB 519 ff. + ZGB 517 Wird eine Ungültigkeitsklage auf Absetzung des Willensvollstreckers erhoben, ist dieser alleine passivlegitimiert und es ist ein Einbezug der Miterben... weiterlesen
Künzle Hans Rainer (Hrsg.): 2. Schweizerisch-deutscher Testamentsvollstreckertag Referate des Weiterbildungsseminars des Vereins Successio und der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. an der Universität Luzern vom... weiterlesen
Seiler Benedikt Die erbrechtliche Ungültigkeit unter Berücksichtigung der Wirkungen in personeller Hinsicht Zürich 2017 ca. 450 Seiten 978-3-7255-7452-0 Schulthess Verlag CHF 139.00 Erhältlich in: Schulthess... weiterlesen