Inhaltsverzeichnis
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Obligationenrecht Art. 398 Abs. 2 OR Art. 398 OR 2. Haftung für getreue Ausführung a. Im Allgemeinen 1 Der Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche... weiterlesen
Es existieren keine einfachen und spezifischen Kriterien, um das Vorliegen von Spesenschinderei festzustellen. Es muss deshalb in jedem Einzelfall eine Gesamtbeurteilung erfolgen. Ein Anwalt kann... weiterlesen
Spesenschinderei ist nicht mit den vertraglichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Vermögensverwalters vereinbar. Die Spesenschinderei stellt einen typischen Fall einer schlechten Ausführung eines Vermögensverwaltungsauftrags und der... weiterlesen
Als Churning (aus dem Engl. „Buttern“ od. „Gaunerei“ od. „Umrühren“) wird das häufige Umschichten eines Depots verstanden, welches nicht im Interesse des Kunden ist, sondern... weiterlesen