Verlustverrechnung und Mantelhandel
Art. 67 Abs. 1 DBG; § 70 Abs. 1 StG Da der aktive Geschäftsbereich gleichentags wie die Mehrheitsbeteiligung verkauft wurde, erwarb der Käufer letztlich einen... weiterlesen
Art. 67 Abs. 1 DBG; § 70 Abs. 1 StG Da der aktive Geschäftsbereich gleichentags wie die Mehrheitsbeteiligung verkauft wurde, erwarb der Käufer letztlich einen... weiterlesen
Der Kauf eines bestehenden Unternehmens bietet gegenüber einer Neugründung einige Vorteile: Bei einer Betriebsübernahme kann auf Bestehendem aufgebaut werden – Risiken lassen sich besser kalkulieren:... weiterlesen