Nachlassstundung
Einleitung Das Nachlassverfahren wird eingeleitet durch (vgl. SchKG 293): ein Gesuch des Schuldners mit folgenden Beilagen: eine aktuelle Bilanz, eine Erfolgsrechnung und eine Liquiditätsplanung oder... weiterlesen
Einleitung Das Nachlassverfahren wird eingeleitet durch (vgl. SchKG 293): ein Gesuch des Schuldners mit folgenden Beilagen: eine aktuelle Bilanz, eine Erfolgsrechnung und eine Liquiditätsplanung oder... weiterlesen
Von einem Konkubinat wird gesprochen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Eheähnliche Lebensgemeinschaft zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts Jederzeitige formlose Auflösbarkeit Ausschliesslichkeitscharakter Geistig-seelische, körperliche und wirtschaftliche Komponente. Nicht... weiterlesen