Gesetzliche Grundlagen
Massgebende Gesetzesbestimmungen ZGB 517 – 518: Die Willensvollstrecker Gesetzeswortlaut Art. 517 ZGB A. Erteilung des Auftrages 1 Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung eine oder... weiterlesen
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Testamentsvollstreckung Die Testamentsvollstreckung beinhaltet Verwaltung, Vertretung und Teilung des Nachlasses. Synonym: Willensvollstreckung [= gesetzlicher Begriff] Testamentsvollstrecker Der Testamentsvollstrecker (TV) ist Inhaber des fremdnützigen, privaten Amtes... weiterlesen
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Die Befugnisse des Willensvollstreckers sind abhängig vom Willen des Erblassers. Die Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung beinhaltet Verwaltung, Vertretung und Teilung des Nachlasses. Der Testamentsvollstrecker ist Inhaber... weiterlesen