Wohnsitz im internationalen Verhältnis
Einleitung Der Wohnsitz im internationalen Kontext wird in IPRG 20 Abs. 1 lit. a wie in ZGB 23 Abs. 1 umschrieben: Art. 20 IPRG I.... weiterlesen
Einleitung Der Wohnsitz im internationalen Kontext wird in IPRG 20 Abs. 1 lit. a wie in ZGB 23 Abs. 1 umschrieben: Art. 20 IPRG I.... weiterlesen
Beim Zweitwohnsitz ist folgendes zu beachten: Grundsatz: Der Grundsatz der „Einheit des Wohnsitzes“ lässt innerschweizerisch nur einen Wohnsitz zu. Ausnahme Wochenaufenthalt (= eigentlicher Zweit-Wohnsitz): Ein... weiterlesen
Einem Wochenaufenthalter beschert nicht nur das Tatsächliche, sondern auch das Rechtliche viel Aufwand und Kopfzerbrechen: Alleinstehende Personen Wohnsitz ist beim Wohnen während der Woche am... weiterlesen
Die Wohnsitznahme beginnt mit Eintritt der Wohnsitznahme-Voraussetzungen... weiterlesen
Das Spezialdomizil der Geschäftsniederlassung wurde vom Gesetzgebe in ZGB 23 Abs. 3 geregelt: Eine Geschäftsniederlassung besteht in den Fällen, wo ein Unternehmen einen Geschäftsbetrieb mit... weiterlesen
Als Spezialdomizile aufgrund besonderer rechtlicher Zuordnung gelten: Rechtsdomizil Erfüllungsdomizil Zustelldomizil. Diese Domizile werden in der Regel kraft rechtsgeschäftlicher Abrede begründet. Weiterführende Informationen Für das Unternehmensdomizil... weiterlesen
Der Wohnsitz-Grund-Tatbestand von ZGB 23 Abs. 1 wird präzisiert durch ZGB 26. Art. 26 ZGB d. Aufenthalt in Anstalten Der Aufenthalt an einem Orte zum... weiterlesen
Der Wohnsitz-Grund-Tatbestand von ZGB 23 Abs. 1 wird eingeschränkt durch ZGB 25. Art. 25 ZGB c. Wohnsitz nicht selbständiger Personen 1 Als Wohnsitz des Kindes unter... weiterlesen
Allgemein Es gelten grundsätzliche die Allgemeinen Regeln der Wohnsitznahme-Voraussetzungen. Wochenaufenthalter Die Beurteilung der Wochenaufenthalts- und Wohnsitz-Situation ist in solchen Fällen stark vom individuell konkreten Einzelfall... weiterlesen
Normalerweise befindet sich der Wohnsitz beider Ehegatten in der sog. ehelichen Wohnung. Die Ehegatten dürfen einen separaten Wohnsitz haben. Ehegatten, die gemeinsam unter der Woche... weiterlesen
= subjektive Wohnsitzvoraussetzung Ansprüche an die Dauer des Aufenthalts dauernd und nicht bloss vorübergehend Absicht, den Ort später wieder zu verlassen schliesst Wohnsitznahme nicht aus... weiterlesen
= objektive Wohnsitzvoraussetzung Physischer Aufenthalt Sich aufhalten, sich an einem bestimmten Ort verweilen Erfordernis des tatsächlichen Aufenthalts zur Begründung eines Lebensmittelpunkts (blosser Wille zur Wohnsitznahme... weiterlesen
Einleitung Beim Versuch des Gesetzgebers, den Lebensmittelpunkt als räumliches Zentrum der persönlichen Interessen zu umschreiben, wird auf folgende Elemente zur Schaffung von Klarheit und Bestimmbarkeit... weiterlesen
Zu dem in ZGB 23 Abs. 2 postulierten Grundsatz der „Einheit des Wohnsitzes“ (auch „Ausschliesslichkeit des Wohnsitzes“) ist folgendes zu bemerken: Grundsatz: Jemand kann gleichzeitig... weiterlesen
Hat eine Person keinen tatsächlichen Wohnsitz, so weist ihr das Gesetz einen fiktiven Wohnsitz zu (vgl. ZGB 24): Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes bis zur Begründung... weiterlesen
Jede Person hat einen rechtlichen Wohnsitz zu haben (vgl. ZGB 24). Weiterführende Informationen Einheit des Wohnsitzes Art. 24 ZGB b. Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt... weiterlesen
Es besteht der Grundsatz des „freiwilligen Wohnsitzes“ (auch Grundsatz des „selbständigen Wohnsitzes“): Grundsatz: Jede handlungsfähige, d.h. urteilsfähige und volljährige Person kann ihren Wohnsitz frei wählen... weiterlesen
Das schweizerische Recht kennt vor allem folgende Wohnsitzarten: Wohnsitz alleinstehender Personen Wohnsitz verheirateter Personen Wohnsitz Konkubinatspaare Wohnsitz Kinder Wohnsitz bevormundeter Personen Spezialdomizil für besondere rechtliche... weiterlesen
Definition Wohnsitz Der Wohnsitz ist der räumliche Lebensmittelpunkt einer (natürlichen) Person; Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Synonyme allgemein: Wohnort... weiterlesen
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