Wohnsitz-Wechsel
Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz Für den Wohnsitzwechsel gilt Art. 24 ZGB b. Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt 1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen... weiterlesen
Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz Für den Wohnsitzwechsel gilt Art. 24 ZGB b. Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt 1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen... weiterlesen
Örtlich zuständig für den Erlass einer Massnahme ist grundsätzlich die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person... weiterlesen