Rechtsgrundangabe im Betreibungsbegehren: Vereinfachte Umschreibung ohne Anspruch auf juristische Präzision bzw. Vollständigkeit ausreichend
Aus der alleinigen «Rechtsgrundangabe» im Betreibungsbegehren bzw. im Zahlungsbefehl kann nicht geschlossen werden, dass die Betreibung auf diesen Rechtsgrund beschränkt ist.... weiterlesen