Vorschriften der ZPO
Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt die Organisation der Gerichte nicht im Detail, sondern überlässt dies weitgehend den Kantonen. Die ZPO legt die Verfahrensarten fest (ordentliches Verfahren,... weiterlesen
Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt die Organisation der Gerichte nicht im Detail, sondern überlässt dies weitgehend den Kantonen. Die ZPO legt die Verfahrensarten fest (ordentliches Verfahren,... weiterlesen
Bundesrecht Bundesverfassung (BV) Zivilprozessordnung (ZPO) Verordnung über Miete u. Pacht (VMWG) Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) Gebührenverordnung SchKG (GebV SchKG) Bundesgerichtsgesetz (BGG) Internationales Privatrechtsgesetz (IPRG) Kantonales... weiterlesen
Zivilverfahren Im Zivilverfahren oder Zivilprozess werden nur zivilrechtliche Ansprüche beurteilt, die sich aus dem Privatrecht ergeben (im Wesentlichen ZGB und OR). Das Zivilprozessrecht dient der... weiterlesen
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Am 1. Januar 2011 traten die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Die Gerichtsorganisation bleibt weiterhin bei den... weiterlesen
Soeben wurde die Website zum Prozessieren in der Schweiz fertig. Sie erhalten Informationen zum juristischen Prozess sowohl aus der Sicht des Klägers, welcher eine Klage... weiterlesen
Die Streitverkündung ist ein notwendiges und nützliches Mittel für die Fälle, wo ein Streitberufener eine Hauptpartei unterstützen soll.... weiterlesen
Die untenstehende Gegenüberstellung als PDF zum Download: Gegenüberstellung Nebenintervention – Streitverkündung (PDF, 30 KB) Nebenintervention Streitverkündung Beteiligte Nebenintervenient (Anschliessender): Dritter (Streitgehilfe) Unterstützter: Kläger Beklagter... weiterlesen
Das Prozessrecht bestimmt einzig: die verfahrensrechtlichen Folgen der Streitverkündung die Form der prozessualen Anzeige.... weiterlesen
Grundlage Die Wirkungen der Streitverkündung auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Streitverkünder und dem Streitberufenen richtet sich nach dem materiellen Recht, in den meisten Fällen nach... weiterlesen
Es gilt für folgendes zu beachten: Es ist Sache des Litisdenunzianten (Streitverkünder) den Litisdenunziaten (Streitberufenen) über den Stand des Prozessverfahrens zu informieren. Die Unterstützung kann... weiterlesen
Form Es genügt einfache Schriftlichkeit. Adressat Die Streitverkündungserklärung ist zu richten: entweder direkt an den Litisdenunziaten oder an das für den betreffenden Prozess zuständige Gericht,... weiterlesen
Rechtsnatur Die Streitverkündung ist ein Institut des materiellen Rechts. Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind für eine Streitverkündung nötig: Das Vorliegen eines Prozess ist nicht notwendig. Der... weiterlesen
Die Unterstützungsaufforderung bezweckt Reflexwirkungen des hängigen Prozesses auf ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streitverkünder und dem Streitberufenen zu vermeiden. Hauptzweck der Streitverkündung: Vermeidung des doppelten Prozessverlusts... weiterlesen
Als Anwendungsbereiche der Streitverkündung gelten: Gewährleistung Regress Alternative Schuldnerschaft Klassisches Beispiel Verpflichtungen des Verkäufers – Gewährleistung des veräusserten Rechtes Art. 193 OR 2. Verfahren a.... weiterlesen
Streitverkündung Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen. Nebenintervention Nebenintervention ist... weiterlesen
Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei: Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder... weiterlesen
Die Nebenintervention ist ein notwendiges und nützliches Mittel für die Fälle, wo ein Streitgehilfe eine Hauptpartei unterstützen will und kann. Zusammenfassung zur Nebenintervention als PDF-Download:... weiterlesen
Die untenstehende Gegenüberstellung als PDF zum Download: Gegenüberstellung Nebenintervention – Streitverkündung (PDF, 30 KB) Nebenintervention Streitverkündung Beteiligte Nebenintervenient (Anschliessender): Dritter (Streitgehilfe) Unterstützter: Kläger Beklagter... weiterlesen
Die Nebenintervention erzeugt Bindungswirkung für das Gericht im zu entscheidenden Verhältnis zwischen Streithelfer und ehemaliger Hauptpartei, welche der Streithelfer im Vorprozess unterstützt hat. Die Interventionswirkung... weiterlesen