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Zivilprozess

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Rechtsnatur und Voraussetzungen

Datum:
01.04.2010
Update:
15.11.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsnatur

Die Streitverkündung ist ein Institut des materiellen Rechts.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für eine Streitverkündung nötig:

  1. Das Vorliegen eines Prozess ist nicht notwendig.
  2. Der Litisdenunziant muss für die Beiladung zum Prozess kein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  3. Der Litisdenunziant muss für die Prozessbeiladung eine Streitverkündungserklärung abgeben,
    • entweder direkt an den Litisdenunziaten
    • oder durch Vermittlung des Gerichtes.

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