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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Einzelne Themen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Bundesrechtliche Rechtsmittel, Einzelne Themen, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung, Prozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Zur «Verfügung»
    • VwVG 5 Abs. 1 lit. b (zur «Verfügung»)
  • Nichtanwendung von BGG 85 (Streitwertgrenze),
    • weil das OHG keine staatshaftungsrechtlichen Leistungen begründet; vgl. AEMISEGGER / SCHODER, ZBl 2008, S. 587; BGE 134 II 33)
  • Ausgenommen von der Beschwerdemöglichkeit in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
    • sind Verletzungen der Normen über den Schutz der Rechte des Opfers im Strafverfahren:
      • Diese sind mit einer Beschwerde in Strafsachen geltend zu machen (vgl. BGG 78)
      • Ist in einem Strafverfahren einzig der Zivilpunkt strittig, ist praxisgemäss die Beschwerde in Zivilsachen massgebend (vgl. BGE 133 II 701, Erw. 2.1)
  • Unangemessenheitsrügen
    • Auf Rügen der Unangemessenheit des angefochtenen Urteils dürfte das Bundesgericht nicht eintreten (vgl. BGE 128 II 107)
  • Ungeprüfte Rechtsfrage der Angemessenheit
    • Mutmassliche Rechtsmittelmöglichkeit wegen Verstosses gegen Bundesrecht (vgl. BGer 1A_2208/2002 vom 12.06.2003, Erw. 2.4)

s.e.&o.

Literatur

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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