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Opferhilfe / Opferhilferecht

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Besonderheiten

Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht
Stichworte:
Besonderheiten, Hilfe, Opfer, Opferberatung, Opferbetreuung, Opferhilfe, Opferhilferecht, Opferschutz, Opferunterstützung, Prozess, Prozessführung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Häusliche Gewalt
    • Die Beratung und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt erfordert stets
      • eine besondere Sorgfalt und
      • eine ganzheitliche Betrachtung der Situation.
  • 4-Augen-Delikte
    • Bestehen keine objektivierbaren Beweismittel für eine Straftat, ist allein die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers ausschlaggebend.
    • Im Rahmen des Vorgehensentscheides stellen sich die Fragen, nach der psychischen Stabilität des Opfers und nach dem Entscheid, ob überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet werden soll.
  • Haftpflichtige Dritte
    • Sofern und soweit sich die Opfervertretung mit einem Strafverfahren und mit einer haftpflichtigen Drittperson konfrontiert sieht, müssen zusätzlich beachtet werden:
      • StGB-Fristen
      • StPO-Fristen
      • OHG-Fristen
      • Zivilrechtliche Fristen
      • Spezielle Fristen im Zusammenhang mit der Verjährung von Forderungen gegen den Staat.
  • Kontakt- bzw. Annäherungsverbote / Electronic Monitoring
    • Kontakt- und Annäherungsverbote
      • werden ausgesprochen von einem
        • Zwangsmassnahmengericht als Ersatzmassnahme oder
        • Strafgericht nach StGB 67b.
      • Electronic Monitoring
        • Installation im Rahmen
          • Ersatzmassnahmen oder
          • ZGB 28c.

Literatur

  • GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025, S. 40 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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