Konditionen-Vereinheitlichung
Bei Stillhalteabkommen wird meistens eine Vereinheitlichung oder Deckelung der Konditionen angestrebt, soll doch der Solidaritätsgedanken frühere Laufzeiten- und ursprüngliche Bonitäts-Parameter ablösen: Vereinheitlichung der Konditionen (Zinsen, Kommissionen, Gebühren etc.) auf ein risikoadäquates Niveau Begrenzung der Zinsenlast... weiterlesen