Wirkungsumfang
Raum für ein Konkurrenzverbot besteht nur wo spezifische, nicht branchenübliche Verhältnisse vorliegen. Dabei ergeben sich Abgrenzungsfragen zwischen persönlichen Qualifikationen des Arbeitnehmers (Charakter/Ausbildung/Erfahrung) Branchenusanz (geschützten) betrieblichen... weiterlesen